Seit dem 1.10.2004 findet die EU-Verordnung (Verordnung 998/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.5.2003) über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frett-chen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten Anwendung.
Hiermit soll ein verbesserter Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut gewährleistet sein.

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien  / Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Die Verordnung 998  /  2003 gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung sind. Die Verordnung besagt, dass Heimtiere zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Heimtiere, die ab dem 4.7.2011 neu zu kennzeichnen sind,
müssen zwingend mit einem Microchip (ISO-Norm 11784 entspricht HDX- oder FDX-B-Übertragung) ausgestattet werden.
Bei Reisen muss der Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwut  impfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde. Die deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 20.12.2005 dem EU-Entscheid 2005  /  91  /  EG angepasst. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 
3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig. Ihr Tierarzt  bzw. Tierärztin berät Sie gerne.

Italien
EU-Bestimmungen
Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. Es ist verboten, Hunde und Katzen nach Italien zu bringen, die jünger als drei Monate sind und die keine Tollwut-Impfung erhalten haben. Dies gilt sowohl für die Einfuhr aus EU-Staaten als auch aus Nicht-EU-Staaten.

 
Immer aktuell: 
www.msd-tiergesundheit.de
www.auswaertiges-amt.de – gibt Auskunft zu Botschafts-  / Konsulatsadressen
www.verbraucherministerium.de – Reisen mit Haustieren; Auskünfte zu Reisen innerhalb Deutschlands und den Besonderheiten der Bundesländer sowie zum internationalen Reiseverkehr, Adressen zuständiger Veterinärbehörden.
Stand der Information: Juli 2011

Italien
EU-Bestimmungen
Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. Es ist verboten, Hunde und Katzen nach
Italien zu bringen, die jünger als drei Monate sind und die keine Tollwut-Impfung erhalten
haben. Dies gilt sowohl für die Einfuhr aus EU-Staaten als auch aus Nicht-EU-Staaten.