Alle Inhalte dieser Web-Site unterliegen dem Urheberrecht, insbesondere Texte und Bilder.
Sie dürfen nicht ohne schriftliche Gehnehmigung von uns weiterverwendet werden.


 

Haftungshinweis

Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus, z.B. zur Durchführung eines Vertrages, einer Umfrage oder bei der Registrierung für personalisierte Dienste mitteilen.
Die im Rahmen der Website schule-fuer-hun.de erhobenen personenbezogenen Daten werden ohne Ihre Einwilligung nur zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung Ihrer Anfragen genutzt. Darüber hinaus erfolgt eine Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung und Marktforschung sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung der elektronischen Dienste der schule-fuer-hun.de nur, wenn Sie hierzu zuvor Ihre Einwilligung erteilt haben. Im Übrigen findet keine Weitergabe an sonstige Dritte statt. Ihre jeweilige Einwilligung können Sie selbstverständlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Zu Ihrer optimalen Information finden Sie auf unseren Seiten Links, die auf Seiten Dritter verweisen. Soweit dies nicht offensichtlich erkennbar ist, weisen wir Sie darauf hin, dass es sich um einen externen Link handelt. Schule-fuer-hun.de hat keinerlei Einfluss auf den Inhalt und die Gestaltung dieser Seiten anderer Anbieter. Die Garantie dieser Datenschutzerklärung gelten auf diesen Seiten daher dort nicht. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.



Vermittlungsvereinbarungen



Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde. 
Die nachstehenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam in den Vertrag einbezogen, im Falle Ihres Buchungsauftrages Inhalt des zwischen uns,  Hund-am-Ledrosee, Inhaberin Regine Winter, Postfach 11 46, D-91568 Bechhofen a.d.H., Tel. 0711/79444, Fax:0711/7944456, nachstehend HAL abgekürzt, und Ihnen zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Bitte lesen diese daher sorgfältig durch.

1. Stellung und Leistungen von FHR, Anzuwendende
Rechtsvorschriften

1.1. FHR bietet in Ihrem Katalog die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den genannten Eigentümern und Veranstaltern an. HAL hat daher  lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Eigentümer/ Veranstalter, soweit sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 651a Abs. 2 BGB nichts anderes ergibt. 

1.2. Die Rechte und Pflichten von HAL ergeben sich aus diesen Vermittlungs-bedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung).

1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Geschäftsbedingungen.

2.1. Der Kunde kann bei HAL schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Fax ein konkretes Angebot des Eigentümers/Veranstalters des angebotenen Objekts und die Verfügbarkeit zum gewünschten Termin anfragen. Die Eigentümer und Veranstalter sind nicht berechtigt andere Vereinbarungen oder Konditionen wie diese hier beschrieben zu treffen.

2.2. HAL teilt dem Kunden die Konditionen in Form eines schriftlichen Angebots, mündlich oder per Fax mit und fordert ihn auf HAL einen entsprechend ausgefüllten, schriftlichen Buchungsauftrag zu übermitteln. 

oder der Kunde bietet hier aufgrund der dargestellten Beschreibung und des Buchungsformulars HAL den Abschuß eines Vermittlungsvertrags an.

2.3 Der Vertrag mit dem Eigentümer kommt ausschließlich durch die Buchungsbestätigung von HAL zustande, die HAL als Vermittler namens und in Vollmacht des Eigentümer, bzw. Veranstalters vornimmt

3. Zahlungsabwicklung, Rücktritt

3.1. HAL ist hinsichtlich der Anzahlungen und bezüglich Rücktrittskosten Inkassobevollmächtige des Eigentümers/ Veranstalter. 

3.2. Spätestens 7 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung an den Eigentümer/Veranstalter zu Händen von HAL zu leisten. Deren Höhe ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. 

3.3. Unterliegt der Eigentümer/Veranstalter den Vorschriften der §§ 651a ff. BGB, so ist die Anzahlung nur nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB zahlungsfällig.

3.4. Die Restzahlung ist, bis auf Casa Petra, Angela und Fewo Bezzecca direkt vor Ort an den Eigentümer/ Leistungsträger zu bezahlen. 

Nebenkosten: Heizkosten werden vor Ort nach Verbrauch abgerechnet. Ortstaxen und Kautionen werden bis auf auf die Villen vor Ort hinterlegt. HAL erhebt keine Kautionen, es gibt außschließlich ein Kautionsverhältnis zwischen Eigentümer und dem Kunden. Dies wird auf den Reiseunterlagen nochmals deutlich dargestellt.

3.5. Es wird darauf hingewiesen, daß bei vermittelten Mietverträgen mit Privateigentümern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Die Eigentümer können durch FHR als Inkassobevollmächtige im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben:

bis 45 Tage vor Mietbeginn: 15% des Gesamtpreises

• vom 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50% 

• vom 34. bis 7.Tag vor Mietbeginn: 95%

• ab dem 6.Tag vor Mietbeginn: 100% d. Gesamtreisepreises

Eine etwaige anderweitige Belegung des gebuchten Objekts und ersparte Aufwendungen sind dabei berücksichtigt 

4. Paß- u. Visavorschriften, Vorschriften über die Mitnahme eines Haustiers

4.1. HAL erteilt entsprechende Auskünfte nach allgemein zugänglichen Unterlagen und den Auskünften der vermittelten Leistungsträger, ohne spezielle Erkundigungspflicht und davon ausgehend, daß der Kunde deutscher Staatsbürger ist. Es gilt § 676 Bürgerliches Gesetzbuch. 

4.2. HAL ist zur Beschaffung von Visa, Bescheinigungen, Einfuhrpapieren oder sonstigen Unterlagen nicht verpflichtet, falls keine entsprechende Vereinbarung ausdrücklich abgeschlossen wurde.

5. Obliegenheiten des Kunden 

Mängel der Vermittlungsleistung von HAL sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag. 

6.0. Haftung

6.1. HAL haftet dafür, daß die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. Sie haftet nicht für den Vermittlungserfolg selbst, also nicht dafür, daß ein dem Buchungsauftrag entsprechender Vertrag mit dem Anbieter zustande kommt.

6.2. Die vertragliche Haftung von HRM als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von HRM weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder HRM für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist

7.0. Sonstiges

7.1. Sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde gegenüber HRM innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten letzten Aufenthaltstag gegenüber HRM geltend zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb. 

7.2. Ansprüche gegen HRM -ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung –verjähren in 6 Monaten ab dem vertraglichen Aufenthaltsende. Hat der Kunde solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem FHR die Ansprüche schriftlich zurückweist. 

7.3.  Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vermittlungsvertrages als Ganzes nicht berühren